Stand: 17.08.2026
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TeleConex (nachfolgend "TeleConex") regeln die Rechte und Pflichten zwischen TeleConex und ihren Kunden im Zusammenhang mit sämtlichen von TeleConex angebotenen oder erbrachten Leistungen, insbesondere in den Bereichen ICT, Cloud, Hosting, Backup, Support, Wartung, Administration, Managed Services, Kommunikation, Internet, Mobile, Festnetz, Multimedia, Sicherheitssysteme, Alarmierung, Gebäudeautomation, Smart Building, Energie und damit zusammenhängende Lieferungen und Dienstleistungen.
1.2 Sie gelten für Unternehmer, Organisationen, Fachhändler, Wiederverkäufer und Endkunden. Zwingende gesetzliche Rechte von Konsumentinnen und Konsumenten bleiben vorbehalten.
1.3 Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt, sofern nicht ausdrücklich eine qualifizierte elektronische Signatur oder eigenhändige Unterschrift vereinbart wurde.
1.4 Die Vertragsbestandteile gelten bei Widersprüchen in folgender Reihenfolge: (1) individuell unterzeichnete Verträge, Nachträge und kundenspezifische Anhänge, (2) Offerte, Auftragsbestätigung oder Bestellung, (3) anwendbare Leistungsbeschreibungen, Servicebeschreibungen, SLA und sonstige Serviceanhänge, (4) Vertrag über Auftragsbearbeitung bzw. ADV/AVV und dessen Anhänge, soweit Datenschutz oder Auftragsbearbeitung betroffen sind, (5) diese AGB, (6) Hersteller-, Lizenz- und Drittanbieterbedingungen, soweit diese für die jeweilige Leistung einschlägig sind.
1.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn TeleConex diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.6 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
2.1 Angebote von TeleConex sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, während 30 Tagen gültig. Technische Änderungen, Verfügbarkeit von Produkten, Preisänderungen von Herstellern, Lieferanten oder Netzbetreibern sowie Irrtümer bleiben vorbehalten.
2.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme der Offerte, Unterzeichnung eines Vertrags, Bestätigung einer Bestellung, Freigabe eines Projekts, Nutzung einer Leistung oder durch anderweitige ausdrückliche Bestätigung zustande.
2.3 Massgebend für Art, Umfang, Qualität und Preis der Leistung ist die jeweilige Offerte, Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung oder der spezifische Vertrag. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
2.4 TeleConex darf Teilleistungen erbringen und angemessene Teillieferungen oder Teilabrechnungen vornehmen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
2.5 Änderungen, Erweiterungen oder Annullierungen von Bestellungen oder Projekten durch den Kunden bedürfen der Zustimmung von TeleConex. Bereits entstandene Kosten, reservierte Kapazitäten, Herstellergebühren, Lizenzen, Hardware, Vorleistungen und Projektaufwände können dem Kunden verrechnet werden.
3.1 TeleConex erbringt Leistungen nach anerkannten fachlichen Standards und mit angemessener Sorgfalt. TeleConex schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern ein solcher nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
3.2 TeleConex ist berechtigt, Leistungen vor Ort, remote, über eigene Systeme, über Systeme verbundener Unternehmen oder über beigezogene Drittanbieter zu erbringen, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich und vertraglich zulässig ist.
3.3 Termine, Lieferfristen und Projektpläne sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden, Drittanbieterproblemen, Herstellerverzögerungen, Netzstörungen oder höherer Gewalt verlängern Fristen angemessen.
3.4 TeleConex kann Leistungen verweigern, unterbrechen oder anpassen, wenn deren Erbringung gegen gesetzliche Vorgaben, Herstellerbedingungen, Sicherheitsvorgaben, Datenschutzbestimmungen oder berechtigte Interessen von TeleConex oder Dritten verstossen würde.
4.1 Für Hardware, Standardsoftware, Cloud-Lizenzen und Herstellerleistungen gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Herstellers, Lizenzgebers, Distributors oder Plattformbetreibers. Der Kunde anerkennt diese Bedingungen, soweit sie ihm zugänglich gemacht oder marktüblich veröffentlicht sind.
4.2 TeleConex ist bei Drittprodukten und Drittleistungen grundsätzlich Vermittlerin, Wiederverkäuferin oder Integratorin. Gewährleistungs-, Garantie-, Support- und Nutzungsrechte richten sich vorrangig nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers oder Anbieters.
4.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass eingesetzte Software, Lizenzen, Benutzerzahlen, Geräte, Module und Nutzungsarten korrekt lizenziert sind, soweit TeleConex nicht ausdrücklich die laufende Lizenzverwaltung übernommen hat.
4.4 Bei Weiterverkauf oder Weitergabe von Drittprodukten hat der Kunde die anwendbaren Lizenz- und Nutzungsbedingungen an seine Abnehmer weiter zu überbinden.
4.5 Nutzen und Gefahr an physischen Produkten gehen mit Übergabe, Versandbereitschaft oder Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.1 Projekt-, Integrations-, Installations-, Konfigurations-, Planungs- und Beratungsleistungen werden auf Grundlage der vereinbarten Leistungsbeschreibung oder nach Aufwand erbracht.
5.2 Der Kunde stellt sicher, dass die baulichen, technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere Strom, Netzwerk, Internet, Zugang zu Räumlichkeiten, Administrationsrechte, Ansprechpartner, Dokumentationen, Freigaben und rechtzeitige Entscheidungen.
5.3 Bei Sicherheits-, Alarmierungs-, Zutritts-, Video-, Gebäudeautomations-, Multimedia- und Energie-/Ladelösungen ist der Kunde für die rechtmässige Nutzung, Kennzeichnung, Instruktion der Benutzer, interne Prozesse, behördliche Vorgaben und allenfalls notwendige Bewilligungen verantwortlich, soweit TeleConex diese Pflichten nicht ausdrücklich übernommen hat.
5.4 TeleConex darf technische Empfehlungen aufgrund der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren Informationen abgeben. Änderungen der Umgebung, der Bedrohungslage, von Herstellerprodukten oder gesetzlichen Anforderungen können spätere Anpassungen erforderlich machen.
6.1 Managed-Service-, Monitoring-, Backup-, Administrations- und technische Betriebsleistungen werden gemäss der jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibung, Offerte oder Bestellung erbracht. Art, Umfang, betreute Systeme, Wartungszyklen, Monitoring, Backupkontrollen und weitere betriebliche Leistungen ergeben sich aus den konkret vereinbarten Vertragsunterlagen.
6.2 Geplante Wartungen, Sicherheitsupdates, Notfallmassnahmen und technische Änderungen können zu Unterbrüchen oder Einschränkungen führen. TeleConex informiert den Kunden nach Möglichkeit vorgängig über planbare Wartungen. Notfall- und Sicherheitsmassnahmen dürfen ohne Vorankündigung erfolgen, soweit dies zur Abwehr von Sicherheits- oder Betriebsrisiken erforderlich ist.
6.3 Wartungsarbeiten können auch ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten erfolgen. Soweit ein Wartungsfenster vereinbart ist, gilt dieses. Andernfalls plant TeleConex Wartungsarbeiten soweit möglich so, dass der operative Betrieb des Kunden möglichst wenig beeinträchtigt wird.
6.4 Verfügbarkeitszusagen, Reaktionszeiten, Wiederherstellungszeiten, Servicegutschriften und Eskalationsprozesse gelten nur, soweit sie in einem SLA oder einer Leistungsbeschreibung ausdrücklich vereinbart wurden. Allfällige Servicegutschriften stellen die ausschliessliche pauschale Entschädigung für die Nichteinhaltung der entsprechenden SLA-Kennzahl dar, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.
6.5 Backups dienen der technischen Wiederherstellung im Rahmen der vereinbarten Leistung. Backups ersetzen keine gesetzliche Archivierung, Aufbewahrungspflicht oder revisionssichere Ablage des Kunden. Soweit Backup-Leistungen nicht ausdrücklich vereinbart sind, ist der Kunde selbst für geeignete Sicherungen verantwortlich.
6.6 Für Wiederherstellungen aus Backups gelten die vereinbarten Aufbewahrungsfristen, technischen Möglichkeiten und Wiederherstellungsprozesse. TeleConex übernimmt keine Garantie dafür, dass jeder einzelne Datenstand oder jede gelöschte Datei wiederherstellbar ist, insbesondere wenn Daten bereits ausserhalb der Aufbewahrungsfrist liegen oder die Wiederherstellung durch Drittanbieter, Verschlüsselung, beschädigte Daten, Malware, Kundenhandlungen oder technische Einschränkungen beeinträchtigt ist.
6.7 Der Kunde darf von TeleConex bereitgestellte, integrierte oder administrierte Systeme, Plattformen und Dienste nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere nicht für rechtswidrige Inhalte, Spam, Malware, Angriffe, Umgehung von Schutzmassnahmen, übermässige Belastung oder andere sicherheitsgefährdende Zwecke. TeleConex darf bei Missbrauch, Sicherheitsrisiken oder gesetzlichen Pflichten im technisch und vertraglich zulässigen Umfang betroffene Leistungen sperren, einschränken oder geeignete Schutzmassnahmen treffen. Ergänzende Hersteller-, Lizenz- und Drittanbieterbedingungen bleiben vorbehalten.
7.1 TeleConex kann Produkte und Services von Herstellern, Distributoren, Carriern, Plattformbetreibern und anderen Drittanbietern vermitteln, weiterverkaufen, lizenzieren, integrieren, administrieren oder unterstützen. Dazu können insbesondere Cloud-, Hosting-, Backup-, Internet-, Mobile-, Festnetz-, SIP-/Telefonie-, Security-, Software- und Plattformleistungen gehören.
7.2 Für die zugrunde liegende Drittleistung gelten ergänzend die Bedingungen und technischen Vorgaben des jeweiligen Drittanbieters. TeleConex ist für die von ihr ausdrücklich übernommenen eigenen Integrations-, Administrations-, Projekt- und Supportleistungen verantwortlich; Eigenschaften, Verfügbarkeit, Leistungswerte und Funktionsumfang der Drittleistung richten sich nach der jeweiligen Offerte und den Bedingungen des Drittanbieters, soweit TeleConex nichts Abweichendes ausdrücklich zugesichert hat.
7.3 Änderungen von Drittanbieterleistungen, Herstellerprodukten, APIs, Lizenzmodellen, Netztechnologien, regulatorischen Vorgaben oder Sicherheitsanforderungen können Änderungen oder Anpassungen der beim Kunden eingesetzten Lösung erforderlich machen. Solche zusätzlichen Anpassungs-, Migrations- oder Projektleistungen sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
7.4 Der Kunde ist für die rechtmässige Nutzung der bezogenen Drittservices, Anschlüsse, Rufnummern, SIM/eSIM, Lizenzen, Endgeräte, Zugangsdaten und Dienste verantwortlich. Missbrauch, ungewöhnlich hohes Verkehrsaufkommen, Betrugsverdacht, regulatorische Vorgaben oder Zahlungsrückstände können nach Massgabe der anwendbaren Anbieterbedingungen zu Sperrungen, Einschränkungen oder Sicherheitsmassnahmen führen.
7.5 Nutzungs-, Verbindungs-, Roaming-, Mehrwertdienst-, Portierungs-, Aktivierungs-, Deaktivierungs-, Ersatz-, Hersteller-, Lizenz- und sonstige Drittanbietergebühren können gemäss Tarif, Offerte oder Anbieterbedingungen zusätzlich verrechnet werden.
8.1 Maintenance/Wartung, Support und Service Level Agreement (SLA) sind voneinander unabhängige Leistungen. Maintenance/Wartung umfasst proaktive Massnahmen zur Erhaltung des vereinbarten Sollzustandes, insbesondere Kontrollen, Updates, Patches und technische Wartungsarbeiten. Support umfasst die reaktive Unterstützung bei Störungen, Anwenderproblemen und der Wiederherstellung eines bestehenden Sollzustandes. Ein SLA definiert insbesondere Bereitschafts-, Reaktions-, Interventions- und gegebenenfalls Reparaturzeiten, nicht jedoch den vergüteten Leistungsumfang.
8.2 Supportleistungen werden nach Aufwand oder, sofern ausdrücklich vereinbart, im Rahmen einer Supportpauschale erbracht. Eine Supportpauschale stellt kein Stundenkontingent dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Welche Supportleistungen in einer Pauschale enthalten sind, ergibt sich ausschliesslich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, Offerte oder Bestellung. Die Vereinbarung eines SLA allein beinhaltet weder Supportstunden noch Support-, Wartungs-, Change- oder Projektleistungen.
8.3 Support kann telefonisch, per E-Mail, über Ticketing-Systeme, remote oder vor Ort erfolgen. TeleConex darf für Monitoring, Fernwartung, Ticketing, Inventarisierung, Patch-Management und Support geeignete Tools einsetzen.
8.4 Der Kunde erlaubt TeleConex, soweit für die vereinbarten Leistungen erforderlich, remote auf Systeme zuzugreifen, Konfigurationen auszulesen, Protokolle zu prüfen, Patches einzuspielen und technische Änderungen vorzunehmen. Der Kunde kann Zugriffe im Einzelfall beschränken, soweit dadurch die Leistungserbringung nicht verunmöglicht oder wesentlich erschwert wird.
8.5 Störungsmeldungen sollen eine nachvollziehbare Beschreibung, betroffene Benutzer oder Systeme, Zeitpunkt, Fehlermeldungen, Dringlichkeit und bereits vorgenommene Änderungen enthalten. Unvollständige oder falsche Angaben können zu Verzögerungen und Mehraufwand führen.
8.6 Soweit nicht ausdrücklich Bestandteil einer vereinbarten Service-, Wartungs- oder Supportpauschale, können insbesondere nicht vereinbarte Zusatzleistungen, Fehlersuche aufgrund fehlender Informationen, Arbeiten aufgrund von Kundeneingriffen oder Eingriffen Dritter, Drittanbieterprobleme, veraltete oder nicht unterstützte Systeme, Malware, Datenwiederherstellungen, Notfalleinsätze, Vor-Ort-Einsätze sowie Arbeiten ausserhalb vereinbarter Zeiten nach Aufwand verrechnet werden.
9.1 Der Kunde wirkt rechtzeitig, vollständig und sachkundig mit. Er stellt insbesondere Ansprechpartner, Zugänge, Informationen, Dokumentationen, Systeme, Freigaben, Wartungsfenster und Entscheidungen zur Verfügung.
9.2 Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen, Daten, Zugangsdaten, Benutzerlisten, Berechtigungen, Prozesse und fachlichen Anforderungen.
9.3 Der Kunde ist verantwortlich für interne Benutzerinstruktion, Passwort- und Berechtigungsdisziplin, rechtmässige Datenbearbeitung, Dateneingaben, organisatorische Prozesse, lokale Backups, Sicherheitsvorgaben und die Umsetzung von Empfehlungen, soweit diese nicht ausdrücklich durch TeleConex übernommen wurden.
9.4 Der Kunde informiert TeleConex unverzüglich über sicherheitsrelevante Ereignisse, Fehlfunktionen, Datenverluste, unbefugte Zugriffe, Personalwechsel, geänderte Verantwortlichkeiten, geplante Systemänderungen oder Umstände, welche die Leistungserbringung beeinflussen können. Er informiert TeleConex zudem unverzüglich über Fehlübermittlungen, versehentliche Offenlegungen, falsch adressierte Nachrichten, vermutete Datenabflüsse, kompromittierte Zugangsdaten oder sonstige Informationssicherheitsereignisse, soweit diese die Leistungen von TeleConex oder durch TeleConex bearbeitete Daten betreffen.
9.5 Verzögerungen, Mehrkosten oder Schäden, die aus fehlender oder mangelhafter Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
9.6 Lehnt der Kunde empfohlene Wartungs-, Sicherheits-, Update- oder Schutzmassnahmen ab, beschränkt er deren Durchführung oder verhindert er notwendige Zugriffe bzw. Wartungsfenster, trägt er die daraus entstehenden erhöhten Betriebs- und Sicherheitsrisiken. Daraus entstehender Mehraufwand kann separat verrechnet werden. Eine Haftung von TeleConex für hierauf kausal zurückzuführende Folgen ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
10.1 Der Kunde prüft Lieferungen, Installationen, Konfigurationen, Projektergebnisse und Dienstleistungen unverzüglich nach Übergabe, Bereitstellung oder Abschluss auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel.
10.2 Mängel sind TeleConex unverzüglich, spätestens innert 10 Tagen nach Erkennbarkeit, schriftlich und nachvollziehbar mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mängelrüge gilt die Leistung als genehmigt, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.
10.3 Bei Projekten kann TeleConex eine formelle Abnahme verlangen. Nutzt der Kunde die Leistung produktiv oder verweigert er eine Abnahme ohne sachlichen Grund, gilt die Leistung nach Ablauf einer angemessenen Frist als abgenommen.
10.4 Ein Mangel liegt nur vor, wenn die Leistung wesentlich von der schriftlich vereinbarten Spezifikation abweicht und der Fehler reproduzierbar oder nachvollziehbar ist. Unerhebliche Abweichungen, Geschmacksfragen, Änderungen von Drittprodukten oder fehlende Voraussetzungen beim Kunden begründen keinen Mangel.
11.1 Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer, Abgaben, Versand-, Transport-, Reise-, Spesen-, Drittanbieter- und Nebenkosten.
11.2 Einmalige Leistungen, Projekte, Hardware, Lizenzen, Einrichtungskosten und Aufwand werden gemäss Offerte oder nach Aufwand verrechnet. Wiederkehrende Leistungen werden gemäss Vertrag, Tarif oder Abonnementperiode im Voraus oder periodisch verrechnet.
11.3 Sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart ist, sind Rechnungen innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug.
11.4 Bei Zahlungsverzug kann TeleConex Verzugszinsen sowie Mahn-, Inkasso- und Betreibungskosten geltend machen. Vertraglich vereinbarte höhere Verzugsfolgen bleiben vorbehalten, soweit rechtlich zulässig.
11.5 Bei Zahlungsverzug, begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Überschreitung von Kreditlimiten darf TeleConex weitere Lieferungen und Dienstleistungen ganz oder teilweise zurückhalten, laufende Leistungen sperren oder Vorauszahlung bzw. Sicherheiten verlangen. Die Folgen einer rechtmässigen Sperrung gehen zu Lasten des Kunden.
11.6 Der Kunde darf Forderungen von TeleConex nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen verrechnen. Retentions- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig.
12.1 TeleConex darf Preise für neue Bestellungen jederzeit anpassen. Für laufende wiederkehrende Leistungen teilt TeleConex Preisänderungen in der Regel mindestens 30 Tage im Voraus mit, sofern die Änderung nicht durch Hersteller, Distributoren, Carrier, Wechselkurse, Steuern, Abgaben, regulatorische Vorgaben oder andere externe Faktoren kurzfristiger wirksam wird.
12.2 Bei wesentlichen Preisänderungen für wiederkehrende Leistungen kann der Kunde die betroffene Leistung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen, sofern keine feste Mindestlaufzeit, Herstellerbindung oder andere vertragliche Verpflichtung entgegensteht.
12.3 Änderungen von Drittanbieterleistungen, Herstellerprodukten, APIs, Sicherheitsanforderungen, Lizenzmodellen, Netztechnologien oder gesetzlichen Vorgaben können Anpassungen der Leistung erforderlich machen. TeleConex ist berechtigt, technisch oder organisatorisch gleichwertige Ersatzlösungen einzusetzen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
12.4 Leistungsänderungen auf Wunsch des Kunden gelten als Change Request und können Auswirkungen auf Preis, Termine, Verantwortlichkeiten und SLA haben.
13.1 Die Parteien bearbeiten Personendaten unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Soweit TeleConex Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, schliessen die Parteien einen separaten Vertrag über Auftragsbearbeitung (ADV/AVV) mit den erforderlichen Anhängen, insbesondere zu Unter-Auftragsbearbeitern und technischen und organisatorischen Massnahmen.
13.2 Soweit TeleConex als Verantwortliche eigene Kundendaten bearbeitet, erfolgt dies gemäss der Datenschutzerklärung von TeleConex und den anwendbaren gesetzlichen Vorgaben. Dazu gehören insbesondere Vertragsabwicklung, Rechnungsstellung, Support, Kommunikation, Hersteller-Reporting, Lizenzverwaltung, Bonitätsprüfung, Sicherheit und Betrieb.
13.3 TeleConex trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zur Informationssicherheit. Umfang und konkrete Massnahmen richten sich nach Art der Leistung, Risiko, Stand der Technik, vertraglichen TOMs und den internen Sicherheitsvorgaben von TeleConex.
13.4 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Vertragsende weiter.
13.5 TeleConex darf vertrauliche Informationen und Personendaten an Mitarbeitende, verbundene Unternehmen, Unter-Auftragsbearbeiter, Lieferanten, Hersteller, Carrier, Berater, Behörden oder sonstige Dritte weitergeben, soweit dies zur Vertragserfüllung, zur Wahrung berechtigter Interessen, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder mit Zustimmung des Kunden erforderlich ist. Datenschutzrechtliche Vorgaben bleiben vorbehalten.
13.6 Der Kunde informiert TeleConex vorgängig, wenn besonders schützenswerte Personendaten, Berufsgeheimnisse, erhöhte regulatorische Anforderungen oder besondere Sicherheitsanforderungen betroffen sind, soweit dies für die Leistungserbringung relevant ist.
13.7 Werden vom Kunden Informationen, Daten oder Dokumente mit besonderer Schutzbedürftigkeit übermittelt oder zur Bearbeitung bereitgestellt, hat der Kunde TeleConex vorgängig oder spätestens bei der Übermittlung auf die besondere Schutzbedürftigkeit, Klassifizierung oder besondere regulatorische Anforderungen hinzuweisen. TeleConex ist berechtigt, hierfür angemessene sichere Übermittlungswege, Verschlüsselung, Zugriffsbeschränkungen oder zusätzliche organisatorische Massnahmen vorzusehen.
14.1 TeleConex darf verbundene Unternehmen, Subunternehmer, Hersteller, Distributoren, Cloud-, Hosting-, Backup-, Security-, Monitoring-, Ticketing-, RMM-, Kommunikations-, Carrier- und Supportanbieter beiziehen, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.
14.2 Soweit ein Dritter als Unter-Auftragsbearbeiter im datenschutzrechtlichen Sinn eingesetzt wird, richtet sich dessen Einsatz nach dem jeweils anwendbaren ADV/AVV und der Liste der genehmigten Unter-Auftragsbearbeiter.
14.3 Drittanbieter können eigene Nutzungs-, Datenschutz-, Sicherheits-, Support-, Export- und Lizenzbedingungen vorsehen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass TeleConex auf Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Preise, Produktlebenszyklen, Supportpolitik und Sicherheitsentscheidungen solcher Drittanbieter nur beschränkt Einfluss hat.
14.4 TeleConex haftet für beigezogene Hilfspersonen nach Massgabe dieser AGB und der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Für eigenständige Leistungen von Drittanbietern gelten deren Bedingungen und Haftungsregelungen, soweit der Kunde diese Leistungen direkt bezieht oder deren Bedingungen anwendbar sind.
15.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, verbleiben Urheberrechte, Know-how, Vorlagen, Methoden, Skripte, Konzepte, Standardkonfigurationen, Tools, Automatisierungen und wiederverwendbare Arbeitsergebnisse bei TeleConex.
15.2 Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene interne Zwecke im vereinbarten Umfang.
15.3 TeleConex darf allgemeines Know-how, Erfahrungen, Methoden, Vorlagen und anonymisierte Erkenntnisse aus der Leistungserbringung für sich und andere Kunden nutzen, solange keine Geschäftsgeheimnisse oder vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.
15.4 Dokumentationen, Passwörter, Konfigurationen und Zugangsdaten werden in dem Umfang herausgegeben, wie dies vertraglich vereinbart, für den Betrieb erforderlich und sicherheitstechnisch vertretbar ist. Geheimnisse, interne Tools, Admin-Methoden und Schutzmechanismen von TeleConex müssen nicht offengelegt werden.
16.1 TeleConex gewährleistet, dass eigene Dienstleistungen sorgfältig und fachgerecht erbracht werden. Bei mangelhafter eigener Leistung ist TeleConex zunächst zur Nachbesserung berechtigt.
16.2 Für Drittprodukte, Hardware, Standardsoftware, Cloud-Dienste, Carrier-Leistungen und Herstellerleistungen gelten die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen des jeweiligen Drittanbieters. TeleConex tritt allfällige übertragbare Ansprüche gegenüber Dritten an den Kunden ab oder unterstützt den Kunden angemessen bei deren Geltendmachung.
16.3 Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit Mängel verursacht werden durch unsachgemässe Nutzung, fehlende Mitwirkung, Änderungen durch den Kunden oder Dritte, nicht freigegebene Softwareversionen, unterlassene, abgelehnte, verhinderte oder nicht freigegebene Wartungs-, Sicherheits- oder Update-Massnahmen, veraltete oder nicht unterstützte Systeme, Malware, höhere Gewalt, externe Netz- oder Stromausfälle, Drittanbieteränderungen oder andere Umstände ausserhalb des Einflussbereichs von TeleConex.
16.4 Garantien gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Garantie bezeichnet wurden.
17.1 TeleConex haftet, soweit gesetzlich zulässig, nur für direkte Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von TeleConex verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet TeleConex nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur im Rahmen der nachfolgenden Begrenzungen.
17.2 Soweit eine Haftungsbegrenzung gesetzlich zulässig ist, ist die Haftung von TeleConex insgesamt auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt des Schadenereignisses für die konkret betroffene Leistung bezahlte Vergütung beschränkt. Bei einmaligen Lieferungen oder Projekten ist die Haftung auf den Preis der betroffenen Lieferung oder Leistung beschränkt.
17.3 Ausgeschlossen ist, soweit gesetzlich zulässig, die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbruch, Verlust von Aufträgen, Reputationsschäden, Mehrkosten, Datenverlust, Wiederbeschaffungskosten, Schäden durch Drittanbieter, Netzbetreiber, Hersteller, Malware, Cyberangriffe, Stromausfälle, höhere Gewalt oder Handlungen bzw. Unterlassungen des Kunden.
17.4 Für Datenverlust haftet TeleConex nur, soweit TeleConex eine ausdrücklich vereinbarte Backup- oder Wiederherstellungspflicht schuldhaft verletzt hat und der Schaden bei ordnungsgemässer Datensicherung vermeidbar gewesen wäre. Die Haftung bleibt im Übrigen gemäss diesen AGB begrenzt.
17.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Schadensverursachung, bei Personenschäden, bei zwingender gesetzlicher Haftung sowie soweit eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.
17.6 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Massnahmen zur Schadensvermeidung und -minderung zu treffen. Erkennt der Kunde Risiken oder Schäden, informiert er TeleConex unverzüglich.
18.1 Die Vertragsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag, der Offerte oder der Leistungsbeschreibung. Wiederkehrende Leistungen verlängern sich automatisch um die vereinbarte Periode, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden.
18.2 Ohne abweichende Vereinbarung können wiederkehrende Leistungen mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende der jeweiligen Vertragsperiode gekündigt werden. Hersteller-, Lizenz-, Carrier- oder Mindestlaufzeiten bleiben vorbehalten.
18.3 Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegender Vertragsverletzung, Zahlungsverzug trotz Mahnung, Missbrauch von Diensten, Sicherheitsrisiken, Insolvenz, regulatorischen Verboten oder Unzumutbarkeit der Fortsetzung.
18.4 Nach Vertragsende unterstützt TeleConex den Kunden auf Wunsch und nach Aufwand bei geordneter Übergabe, Datenexport, Migration oder Löschung, soweit technisch möglich und rechtlich zulässig. TeleConex kann offene Forderungen und Sicherheitsanforderungen berücksichtigen.
18.5 Datenlöschung, Rückgabe und Aufbewahrung im Zusammenhang mit Auftragsbearbeitung richten sich nach dem ADV/AVV. Backupkopien können bis zum Ablauf der technischen Rotations- oder Aufbewahrungsfristen bestehen bleiben und werden nicht produktiv genutzt, sofern keine gesetzliche Pflicht oder berechtigter Grund entgegensteht.
19.1 Gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von TeleConex. TeleConex ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt nach den gesetzlichen Bestimmungen eintragen zu lassen.
19.2 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus Verträgen mit TeleConex nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von TeleConex übertragen oder abtreten.
19.3 TeleConex darf Rechte und Pflichten auf verbundene Unternehmen oder Rechtsnachfolger übertragen, soweit die berechtigten Interessen des Kunden gewahrt bleiben und gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.
20.1 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
20.2 TeleConex kann diese AGB für zukünftige Verträge und Verlängerungen anpassen. Änderungen für bestehende wiederkehrende Leistungen werden dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innert 30 Tagen oder nutzt er die Leistung weiter, gelten die Änderungen als akzeptiert, soweit dies rechtlich zulässig ist. Bei wesentlichen nachteiligen Änderungen kann der Kunde die betroffene Leistung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen, sofern keine zwingende Mindestlaufzeit entgegensteht.
20.3 Diese AGB und alle Verträge mit TeleConex unterstehen materiellem schweizerischem Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen und des Wiener Kaufrechts.
20.4 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz von TeleConex. Zwingende Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
20.5 Bei Widersprüchen zwischen deutschen und übersetzten Fassungen ist die deutsche Fassung massgebend.