1. Grundlagen und Geltungsbereich

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TeleConex GmbH (AGB) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden (Fachhändlern und Wiederverkäufern sowie Endverbraucher) in Bezug auf sämtliche Informatik-,
Telematik-, sowie Gebäudeautomation-Dienstleistungen und der damit zusammen verkauften Produkten sowie die Erbringung von Wartungsdienstleistungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der gegenseitigen Schriftform (per E-Mail zulässig).

1.2. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden (Fach-händlern und Wiederverkäufern sowie Endverbraucher), werden nur anerkannt und akzeptiert, wenn die TeleConex ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.3. Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB nichtig oder nicht durchsetzbar sein, so werden die AGB insgesamt dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung tritt eine neue Klausel, die nach Sinn und Zweck den AGB und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der zu ersetzenden Bestimmung möglichst entspricht.

2. Leistungen

2.1. Bestellungen können telefonisch, elektronisch (E-Mail) oder auch schriftlich (z.B. per Brief, Fax) erfolgen.

2.2. Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist grundsätzlich die jeweilige Auftragsbestätigung massgebend. Bei sofortiger Lieferung/Abholung erfolgt keine Auftragsbestätigung. Vorbehalten bleibt die Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller.

2.3. Die von der TeleConex angegebenen Liefertermine sind ohne anders lautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller. Sollte sich eine Lieferung über einen von TeleConex schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern so wird der Kunde sofort informiert und das weitere Vorgehen besprochen. Die TeleConex haftet in diesem Fall beim Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung von TeleConex zurückzuführen ist.

2.4. Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die die TeleConex keinen Einfluss hat, wie z.B. Streik, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre beim Hersteller oder Transportprobleme, ist die TeleConex berechtigt, die Bestellung zu annullieren.

2.5. Eine gewünschte Bestellungsänderungen oder Annullierungen vom Kunden erfordert eine schriftliche Abmachung mit der TeleConex. Kosten, die bereits entstanden sind, kann und wird die TeleConex dem Kunden belasten.

2.6. News, Informationen und Einladungen in Form von Mailings können von der TeleConex via E-Mail und Briefen an Kunden und Interessenten versendet werden.

3. Abnahme und Prüfung

3.1. Der Kunde ist verpflichtet, die von der TeleConex gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Anlieferung auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 10 Tage nach Anlieferung, der TeleConex schriftlich bekannt zu geben.

3.2. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar.

4. Übergang von Nutzen und Gefahr

  1. 4.1. Mit der Übergabe der gelieferten Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über.

5. Preise

5.1. Die Preise der Produkte und Dienstleistungen von der TeleConex verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), exkl. Mehrwertsteuer, verzollt und ab Eschenbach.

5.2. Nebenkosten wie zum Beispiel Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung (Fracht/Transport) sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer zu Lasten des Kunden. Wo nicht anders vereinbart, ist Zubehör nicht im Preis inbegriffen.

5.3. Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich nach der Preisliste zur Zeit der Auftragsbestätigung berechnet. Soweit die TeleConex seitens der Hersteller bzw. Lieferanten die Zusicherung erhalten hat, Preissenkungen an die Kunden weiterzugeben, gelten die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Übergabe der Produkte. Dies gilt umgekehrt auch für den Fall von Preiserhöhungen durch die Hersteller bzw. Lieferanten.

5.4. Im Übrigen kann die TeleConex jederzeit Änderungen der Preisliste auch ohne Vorankündigung vornehmen.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen der TeleConex am dreissigsten Tag nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung auf das angegebene Bankkonto fällig und verfallen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. Die TeleConex kann einen Verzugszins in Höhe von 10% geltend machen.

6.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die TeleConex ohne weitere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen sowie Dienstleistungen für den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Einstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.

6.3. Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von der TeleConex angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht begleicht oder deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist die TeleConex berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen. Daneben ist die TeleConex auch berechtigt, nach den allgemeinen Gesetzesregeln des OR vorzugehen.

6.4. Alle Forderungen von der TeleConex, einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn
a) der Kunde Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder
b) auf Verlangen von der TeleConex nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel von der TeleConex an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z.B. bei Betreibungen oder andern Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden. Der Kunde hat die Pflicht, die TeleConex zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind.

6.5. Auf Verlangen von der TeleConex tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Wiederverkauf der von der TeleConex gelieferten Produkte zahlungshalber an die TeleConex ab (Art. 172 OR).

7. Verrechnung / Retentionsrecht

7.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der TeleConex zu verrechnen.

7.2. Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Kunden an Sachen der TeleConex ist vollumfänglich wegbedungen.
7.3. Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnung verpflichtet, unabhängig davon, ob er die Produkte im Rahmen des Weiterverkaufes bei seinem Endkunden anliefern, in Rechnung stellen oder einkassieren kann.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Die von der TeleConex gelieferten Produkte bleiben – solange sie im Einflussbereich des Kunden stehen – im Eigentum der TeleConex, bis die TeleConex den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. Die TeleConex berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen der TeleConex umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes).

8.2. Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von der TeleConex gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.

9. TeleConex Dienstleistungen / Support

9.1. Die TeleConex unterhält einen Telefonsupport (Hotline) für bestimmte Produkte, die in der Preisliste als A-Produkte geführt werden und für welche die TeleConex die Distributionsrechte besitzt.

9.2. Supportleistungen sind im Produktpreis nicht inbegriffen und werden dem Kunden separat gemäss den Ansätzen in der jeweiligen Preisliste bzw. gemäss besonderer Abmachung in Rechnung gestellt.

10. Gewährleistung und Garantie

10.1. Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d.h. beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die TeleConex keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.

10.2. Für Produkte von Dritten gewährleistet und steht die TeleConex in dem Umfang ein wie der Dritte (z.B. Hersteller, Lizenzgeber) gegenüber der TeleConex einsteht. Der Kunde verzichtet auf weitere Gewährleistungsansprüche gegenüber der TeleConex und dem Dritten. Die Pflicht der TeleConex besteht darin, allfällige eigene Haftungs- und/oder Gewährleistungsansprüche gegen den Dritten an den Kunden abzutreten.

10.3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Bestimmungen des Herstellers/Lieferanten die Gewährleistung in der Regel nach deren Wahl auf Nachbesserung, Lieferung mängelfreier Ersatzware oder Gutschrift beschränkt. Der Austausch von Teilen, die Nachbesserung oder die Lieferung mängelfreier Ersatzware lösen keine neuen Gewährleistungspflichten aus. Auftretende Störungen die in die Gewährleistung fallen, berechtigen den Kunden nicht vom Kauf zurückzutreten oder eine Wandelung zu erklären.

10.4. Des Weiteren anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung der TeleConex schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Mängel, denen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:

a) unzulängliche Wartung (es sei denn die TeleConex hat sich vertraglich zur Wartung verpflichtet);
b) Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften;
c) zweckwidrige Benutzung der Produkte;
d) Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör;
e) natürliche Abnutzung;
f) Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung
g) unsachgemässe Handhabung, bzw. Behandlung;
h) unberechtigte Eingriffe (beispielsweise Modifikationen oder Reparaturversuche) durch den Kunden oder Drittpersonen;
i) äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z.B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden) sowie andere Gründe, welche weder von der TeleConex noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind.

10.5. In jedem Falle hält sich der Kunde an die von der TeleConex bzw. vom jeweiligen Hersteller/Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Gewähr- und Garantieleistungen.

10.6. Eine Garantie ist eine freiwillige vertragliche Leistung der Hersteller/Lieferanten. Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Garantieleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten in der Abwicklung allfälliger Gewährleistungs-ansprüche oder Garantieleistungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei fehlender oder mangelhafter Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlersuche durch die TeleConex auf Kosten des Kunden.

11. Haftung

11.1. Die TeleConex haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht von der TeleConex, deren Hilfspersonen oder den von der TeleConex beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt.

11.2. Jede weitergehende Haftung von der TeleConex, deren Hilfspersonen und der von der TeleConex beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbeson-dere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.

11.3. Die TeleConex verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.
12. Patente und andere Schutzrechte
Wenn ein Dritter gegen den Kunden bzw. dessen Endkunden Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder andern gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Produkte bzw. Produkte aus deren Betrieb, so wird der Kunde der TeleConex schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. Die TeleConex wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet der TeleConex gegenüber auf irgendwelche Garantie- oder Haftungsansprüche.
13. Software-Programme
13.1. Die Nutzungs- und Garantiebedingungen betreffend die von der TeleConex gelieferten Software-Produkte, – Programme, Handbücher und andere Unterlagen richten sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Software-Herstellers, welche insbesondere im Software-Lizenzvertrag zwischen Software-Hersteller und Benutzer/Endkunde enthalten sind.

13.2. Der Kunde verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Software-Produkte dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Software-Herstellers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.

14. Hersteller-Reporting, Datenschutz

14.1. Der Kunde anerkennt, dass die TeleConex im Rahmen des periodischen sog. Hersteller-Reportings kundenbezogene Daten wie z.B. Verkaufspreise und Mengen sowie Namen und Adressen der Kunden bearbeitet und Herstellern/Lieferanten unter Umständen auch ins Ausland übermittelt.

14.2. Des Weiteren ist der Kunde einverstanden, dass die TeleConex kundenbezogene Daten zwecks Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden bearbeitet und dem von der TeleConex beauftragten Kreditversicherungsunternehmen bekannt gibt.

15. Übertragung

Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen) können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von der TeleConex übertragen werden.

16. Anwendbares Recht- und Gerichtsstand

16.1. Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen.

16.2. Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich für die sowie für den Kunden bei den am Geschäftssitz von der TeleConex örtlich und sachlich zuständigen ordentlichen Gerichten. Die TeleConex ist berechtigt, den Kunden auch an den ordentlichen Gerichtsständen zu belangen.